Krebs und Beruf

Vereinbarkeit von Krebs und Beruf: eine Herausforderung für Gesundheitssysteme, DienstgeberInnen und vor allem für PatientInnen

PatientInnen leben trotz bzw. mit ihrer Tumorerkrankung heute deutlich länger als vor zehn oder gar zwanzig Jahren. Moderne personalisierte Therapien werden in Zukunft die Chancen auf ein Langzeitüberleben sogar noch weiter steigern. Und damit rückt – neben dem Überleben – ein neuer Aspekt immer mehr in den Blickwinkel: die Lebensqualität und das Leben mit Krebs im Alltag.

Krebserkrankungen betreffen Menschen jeden Alters. Viele von ihnen stehen mitten im Berufsleben. Die meisten sind während der Behandlung nicht in der Lage, ihrer Tätigkeit wie bisher nachzugehen. In der ersten Zeit der Erkrankung ist es notwendig und verständlich, dass die medizinische Behandlung, der Verlauf und die Wirksamkeit der Therapie im Mittelpunkt des Interesses der PatientInnen stehen. Berufspausen sind meist unumgänglich. Betroffene erleben in dieser Phase existenzielle sowie berufliche Unsicherheiten.

Wiedereingliederungsteilzeit tritt mit 1.7.2017 in Kraft

Die Österreichische Krebshilfe hat deshalb die Bundesregierung aufgefordert, die Möglichkeit eines „Teilzeitkrankenstandes“ in das Regierungsprogramm aufzunehmen. Nach sieben Jahren Verhandlungen wurde die „Wiedereingliederungsteilzeit“ Ende 2016 gesetzlich verabschiedet und tritt mit 1.7.2017 in Kraft. Damit besteht die Möglichkeit, eine Herabsetzung der wöchentlichen Normalarbeitszeit für die Dauer von ein bis sechs Monaten mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren – mit einer einmaligen Verlängerungsmöglichkeit (bis zu drei Monaten). PatientInnen haben – sofern sie sich in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis befinden und dieses davor mindestens drei Monate angedauert hat – die Möglichkeit, so schrittweise in den Arbeitsprozess zurückzukehren und sich stufenweise an die Anforderungen des Berufsalltages anzunähern.

Neue Broschüre „Krebs und Beruf“

Ausführliche Informationen rund um das Thema „Krebs und Beruf“ sowie die Voraussetzungen und Details zum neuen „Wiedereingliederungsteilzeitgesetz“ hat die Krebshilfe in Zusammenarbeit mit dem Sozialministerium und dem Gesundheitsministerium in einer gleichnamigen, neuen Broschüre zusammengestellt.

Ab Anfang März ist sie unter www.krebshilfe.net kostenlos bestellbar.

(Quelle: Presseaussendung der Österreichischen Krebshilfe)


01.02.2017


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